Die Bildungskommission entscheidet im Rahmen des übergeordneten Rechts, des Bildungsreglements und der Ausführungsbestimmungen des Gemeinderats (Artikel 44) über strategische Fragen. Sie ist insbesondere zuständig für die Genehmigung - der Leitbilder der Schulen und der Hausordnungen für die einzelnen Schulanlagen
- der Grundsätze für die Umsetzung der Leitbilder
- der Entwicklungsschwerpunkte der Schulen (Schulprogramme)
- der Einführung und Aufhebung besonderer Massnahmen nach Artikel 11
- der Einführung und Aufhebung von freiwilligen Angeboten und freiwilligem Schulsport
- der Grundsätze für die Informatik und für die Mitwirkung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler
- der Verteilung der Schul- und Ferienzeit im Rahmen der kantonalen Vorgaben
- der Rahmenvorgaben der Stundenpläne
- von Verweisen und den Ausschluss vom Unterricht nach Artikel 28 des Volksschulgesetzes
- der Bewilligung, die neunte Klasse als zehntes Schuljahr zu besuchen
- der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern in einen andern Schulkreis.
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