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Dienstleistungen

Abmeldung (Schweizer)

Zuständiges Amt: Polizeiabteilung

Wer von unserer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Adresse anzugeben. Mitzubringen sind:
  • amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis)
  • Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis (Schriftenempfangsschein).

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz bei uns auf der Einwohnerkontrolle anzugeben. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei der Steuerverwaltung, weil vor der Abreise eine Steuererklärung ausgefüllt werden muss.

Anschliessend werden wir Ihnen den Heimatschein / Heimatausweis aushändigen. Die Abmeldung erfolgt kostenlos.
Die Gebühr für eine Abmeldebescheinigung (z.B. für Krankenkasse) beträgt CHF 14.00.

Preis: gratis


Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Unterlagen brauche ich, damit ich mich abmelden kann?Nach oben
Sie finden die Antworten bei den Dienstleistungen Abmeldungen ( Schweizer) und Abmeldungen (Ausländer).


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