
Abmeldung (Schweizer)
Zuständiges Amt: Polizeiabteilung Wer von unserer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Adresse anzugeben. Mitzubringen sind:
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz bei uns auf der Einwohnerkontrolle anzugeben. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei der Steuerverwaltung, weil vor der Abreise eine Steuererklärung ausgefüllt werden muss. Anschliessend werden wir Ihnen den Heimatschein / Heimatausweis aushändigen. Die Abmeldung erfolgt kostenlos. Die Gebühr für eine Abmeldebescheinigung (z.B. für Krankenkasse) beträgt CHF 14.00. Preis: gratis Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie finden die Antworten bei den Dienstleistungen Abmeldungen ( Schweizer) und Abmeldungen (Ausländer).
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