Gesetzliche Grundlagen
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass
wir Personendaten unserer Einwohnerinnen und Einwohner und unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speichern, bearbeiten und in bestimmten
Fällen weitergeben. Dabei halten wir uns strikte an die Vorschriften des
kantonalen Datenschutzgesetzes und des kommunalen Datenschutz- und
Informationsreglements.
Datensammlungen und Personendaten
Als Datensammlung gilt jeder Bestand von Personendaten, der so aufgebaut
ist, dass die Daten nach den betroffenen Personen erschliessbar sind.
Personendaten sind Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare
natürliche oder juristische Person. Das Register der Datensammlungen können Sie
hier herunterladen (PDF 765 KB).
Datenschutz-Management-System
Um diese Daten vor missbräuchlicher Bearbeitung zu schützen, betreiben
wir ein Datenschutz-Management-System (DMS) nach den Anforderungen von
GoodPriv@cy®. Es soll Gewähr leisten dafür, dass die gesetzlichen
Vorschriften zum Datenschutz und die Informationssicherheit eingehalten
werden. Im DMS kommt der Schulung und regelmässigen Weiterbildung des
Personals eine zentrale Bedeutung zu. Um das System kontinuierlich
weiterzuentwickeln und zu verbessern, finden periodisch interne und
externe Prüfungen statt.
Verhältnismässigkeit
Ein zentraler Grundsatz bei der Datenbearbeitung ist für uns die
Verhältnismässigkeit. Das bedeutet: Wir speichern und bearbeiten nur
diejenigen Daten, die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben
auch tatsächlich notwendig sind.
Datenschutzpolitik als PDF
Hier können Sie das Dokument
"Datenschutzpolitik" als pdf-File herunterladen und ausdrucken (PDF
32 kB).