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Corona-Virus: Anpassung des Schutzkonzeptes für Sportanlagen
Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 erste Lockerungsschritte bei den Massnahmen gegen den Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus beschlossen. Sie betreffen auch den Sport und gelten ab dem 1. März 2021 bis vorerst 31. März 2021. Sportaktivitäten im Freien ohne Körperkontakt in Gruppen bis höchstens 15 Personen werden wieder erlaubt. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten mit Ausnahme des Zuschauerverbots im Sport keine Einschränkungen mehr.
Das angepasste Schutzkonzept der Gemeinde Worb finden Sie am Ende dieser Seite.
25. Februar 2021Aus diesem Grund ist auch die Tagesschule geschlossen. Kinder, die in Quarantäne sind, dürfen nicht betreut werden. Weil es in der Tagesschule zur Durchmischung der Kindergruppen kommt, empfiehlt das Kantonsarztamt dringend, dass auch keine Notbetreuung von Kindern im Fernunterricht angeboten wird. Wer aus beruflichen Gründen zwingend auf ein Betreuung angewiesen ist, wird gebeten, sich in erster Linie mit einer anderen Familie abzusprechen. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann sich bis am Vorabend um 16.00 Uhr bei der Leiterin der Tageschule Sandra Gurtner unter der Nummer 079 596 11 89 melden. Die Tagesschule bietet keine Unterstützung für den Fernunterricht an.
25. Januar 2021
Zutritt zur Gemeindeverwaltung ab 25. Januar 2021 nur noch nach vorgängiger Anmeldung
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 13. Januar 2021, verschärfte Massnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Das Ziel ist es, Kontakte zu reduzieren. Um dieses Ziel zu unterstützen, ist der Zutritt zur Gemeindeverwaltung Worb vom 25. Januar bis 26. Februar 2021 nur noch nach vorgängiger Anmeldung möglich. Die Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Für Laufkundschaft sind die Schalter geschlossen.
Alle Verwaltungsabteilungen sind weiterhin telefonisch oder per E-Mail während der publizierten Öffnungszeiten erreichbar.
Unterstützung für Privatpersonen
Wenn Sie Unterstützung brauchen, beispielsweise beim Einkaufen, bei Fahrten zu Terminen oder für Kontakte, dann wenden Sie sich bitte an das Zentrum Alter Worb (Telefon 031 839 02 48), die reformierte Kirchgemeinde Worb (Telefon 031 839 48 67), die katholische Kirche Worb (Telefon 031 839 55 75) oder die AG Worb hilft Worb (Telefon 077 429 59 59).
6. Januar 2021
Teilweise Öffnung der Schul- und Sportanlagen für die ausserschulische Nutzung ab dem 11. Januar 2021
Sportanlagen
Die Worber Sportanlagen sind ab dem 11. Januar 2021 wieder teilweise geöffnet, und zwar für folgende Gruppen und Trainings:
- Trainings und freiwilliger Schulsport für Kinder- und Jugendliche bis 16 Jahre,
- Trainings in 5er Gruppen im Aussenbereich ohne Kontakt,
- Schulen,
- Profi- und Leistungssportlerinnen und -sportler.
Es gelten die folgenden Vorgaben:
- Im Freien darf Sport getrieben werden. Allerdings nur in Gruppen bis maximal fünf Personen.
- Wettkämpfe sind verboten.
- Die Trainer dürfen im Training von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre nicht aktiv Sport treiben.
- Erwachsene dürfen kleine Kinder, die nicht selbstständig eine Sportanlage besuchen können, in die Anlage begleiten, aber selber keinen Sport treiben.
- Trainingsaktivitäten im Leistungssport sind erlaubt.
Aussenbereiche der Schul- und Sportanlagen
Die Aussenbereiche der Schul- und Sportanlagen bleiben für die Öffentlichkeit ausserhalb der Schulzeiten geöffnet. Spontane Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum sind verboten.
Schulanlagen
Die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen ist erlaubt, sofern die darin stattfindenden Aktivitäten gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton erlaubt sind. Aktivitäten von mehr als fünf Personen sind verboten.
Mitteilung an die Gemeindeverwaltung
Wer eine Worber Schul- oder Sportanlage ausserschulisch nützen will, informiert die Gemeindeverwaltung via E-Mail an bauabteilung@worb.ch oder telefonisch unter der Nummer 031 838 07 40.
Weitere Informationen
Webseite des Kantons Bern: Covid-19 und Sport
Medienmitteilung des Bundesrats vom 18. Dezember 2020
Covid-19-Verordnung des Bundes vom 18. Dezember 2020
Informationen von Swiss Olympic
Öffnung der Schul- und Sportanlagen für die ausserschulische Nutzung nach den Winterferien
Die Gemeinde Worb hat am 23. Oktober 2020 die Schul- und Sportanlagen für die ausserschulische Nutzung vollständig geschlossen. Sie ist damit weitergegangen, als der Regierungsrat des Kantons Bern gefordert hat. Trotz der vom Regierungsrat angeordneten Massnahmen ist es bisher nicht gelungen, die Corona-Fallzahlen massiv zu senken. Sie verharren auf hohem Niveau.
Aufgrund dieser Situation hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Worb bis nach den Winterferien vollständig für die ausserschulische Nutzung geschlossen bleiben. Ab dem 11. Januar 2021 wird das Verbot aufgehoben. Ab dann werden die Bestimmungen des Regierungsrates des Kantons Bern gelten. Vereine, Mannschaften oder Gruppen werden die Schul- und Sportanlagen nutzen dürfen, wenn sie vorab die zuständige Hauswartschaft informiert und ihr Schutzkonzept vorgelegt haben.
Die geltenden Bestimmungen des Kantons Bern zu Covid-19 und Sport können auf der Website des Kantons nachgelesen werden.
Seit 19. Oktober 2020 gilt eine Maskentragpflicht für alle erwachsenen Personen, die sich in den Schul- und Tagesschulräumlichkeiten aufhalten. Nun hat der Kanton Bern die folgenden, verschärfte Schutzmassnahmen erlassen:
- Für alle erwachsenen Personen gilt auf dem gesamten Schulareal eine Maskentragpflicht.
- Für Lehrpersonen gilt die Maskentragpflicht auch während des Unterrichts. Die Maskentragpflicht gilt ebenfalls für die Betreuenden an der Tagesschule.
- Für Schülerinnen und Schüler, die das Oberstufenzentrum besuchen,gilt eine Maskentragpflicht sowohl auf dem Schulgelände wie auch während des Unterrichts.
Die Gemeinde stellt die Masken für Schülerinnen und Schüler und das Personal zur Verfügung.
Wir danken für das Einhalten der neuen Schutzmassnahmen.
Hier geht es zur Corona-Sonderseite.
Zugehörige Objekte
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Informationen_zur_Impfung_und_Selbsteinschatzung.pdf | Download | 0 | Informationen_zur_Impfung_und_Selbsteinschatzung.pdf |
Wie_lasse_ich_mich_impfen_und_Orte_der_Impfung.pdf | Download | 1 | Wie_lasse_ich_mich_impfen_und_Orte_der_Impfung.pdf |
Nutzungsbedingungen_VacMe_und_Einverstandniserklarung_VacMe.pdf | Download | 2 | Nutzungsbedingungen_VacMe_und_Einverstandniserklarung_VacMe.pdf |
Schutzkonzept_fur_Sportanlagen_der_Gemeinde_Worb_2021-03-01.pdf | Download | 3 | Schutzkonzept_fur_Sportanlagen_der_Gemeinde_Worb_2021-03-01.pdf |