Baureglement Worb: geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV vom 6. März 1985

03.11.2022

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Worb hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements am 24. Oktober 2022 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) oder unter www.worb.ch eingesehen werden.

Worb, den 3. November 2022 Der Gemeinderat