Zone mit Planungspflicht und Überbauungsordnung K10 „Sternenmatt, Worb“: Anpassung der baurechtlichen Grundordnung mit Wasserbaubewilligung und Ausnahme für die Beseitigung einer Hecke im koordinierten Verfahren

20.10.2022

öffentliche Planauflage

Im Rahmen des öffentlichen Planauflageverfahrens zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend des Planungsgeschäfts „Zone mit Planungspflicht und Überbauungsordnung K10 „Sternenmatt, Worb“ liegen in der Zeit vom 20. Oktober bis am 18. November 2022 in der Bauabteilung am Bärenplatz 1 in Worb öffentlich auf:

  • Zone mit Planungspflicht K10 «Sternenmatt, Worb»
    • Zonenplan- und Baureglementsänderung, 1:1'000 vom 25. August 2022

  • Überbauungsordnung K10 «Sternenmatt, Worb» mit:
    • Erläuterungsbericht, Auflageexemplar vom 25. August 2022
    • Überbauungsplan 1:500, Auflageexemplar vom 25. August 2022
    • Überbauungsvorschriften, Auflageexemplar vom 25. August 2022

  • Dossier Wasserbaubewilligung UeO K10 Worb, Umlegung und Renaturierung Bächu mit:
    • Situation 1:200
    • Längenprofil 1:200/50
    • Querprofile 1:50
    • Technischer Bericht


  • Dossier Ausnahmegesuch für die Beseitigung einer Hecke
    • Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und / oder Feldgehölze
    • Konzept Heckenersatz, Westpol Landschaftsarchitektur
    • Gutachten Heckenersatz, ARNAL Büro für Natur und Landschaft AG


Die Geschäftsunterlagen können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden (Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr, an den übrigen Werktagen jeweils 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr). Auf www.worb.ch sind die Unterlagen zudem aufgeschaltet.

Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Artikel 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1), Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1).

Einsprachen gegen die Änderung der baurechtlichen Grundordnung, die Überbauungsordnung oder die im koordinierten Verfahren aufgelegten Dossiers zur Wasserbaubewilligung und zum Ausnahmegesuch für die Beseitigung einer Hecke sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Worb, Postfach, 3076 Worb, einzureichen.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen vom 13. bis 15. Dezember durchzuführen.