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Überbauungsordnung K7 «Bernstrasse Süd, Worb» mit Wasserbaubewilligung im koordinierten Verfahren
Geringfügige Änderungen des Überbauungsplans und der Überbauungsvorschriften; öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat von Worb bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die folgenden Akten liegen während 30 Tagen, vom 21. Oktober bis am 20. November 2021 in der Bauabteilung am Bärenplatz 1 in Worb öffentlich auf:
- Erläuterungsbericht, Auflageexemplar vom 20. Oktober 2021
- Anpassung Überbauungsvorschriften K7 «Bernstrasse Süd, Worb», Auflageexemplar vom 20. Oktober 2021
- Anpassung Überbauungsplan K7 «Bernstrasse Süd, Worb», Auflageexemplar vom 20. Oktober 2021
Die Geschäftsunterlagen können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden (Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr, an den übrigen Werktagen jeweils 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr). Auf www.worb.ch sind die Unterlagen zudem aufgeschaltet.
Einsprachen gegen die Änderung der baurechtlichen Grundordnung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Worb, Postfach, 3076 Worb, einzureichen.
Worb, 20. Oktober 2021 Der Gemeinderat