Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 221.2 Rubigen – Worb - Metzgerhüsi
24.07.2026
Die Teilstrecke Enggisteinstrasse 52, bis oberhalb Enggisteinstrasse 77, alte Wäbi wird vom Mittwoch, 05.08.2026 bis Montag, 24.08.2026 der Fahrzeugverkehr einspurig/wechselseitig geführt. Grund dafür sind Fräs- und Belagsarbeiten.

Teilstrecke:
Enggisteinstrasse 52, bis oberhalb Enggisteinstrasse 77, alte Wäbi
Koordinaten: 2'610'145 / 1'197'455 bis 2'610'596 / 1'197'469
Dauer:
5. August 2026 bis 24. August 2026
- Vorbereitungsarbeiten 5. bis 14. August 2026
- Fräs- und Belagsarbeiten 17. bis 20. August 2026
- Fertigstellungsarbeiten 21. bis 24. August 2026
Grund der Massnahme:
Belagsarbeiten
Verkehrsführung:
Während den gesamten Bauarbeiten wird der Fahrzeugverkehr einspurig/wechselseitig geführt und durch einen Verkehrsdienst oder mit einer Lichtsignalanlage geregelt.
Die Fräs- und Belagsarbeiten erfolgen in 4 Etappen. In dieser Zeit ist die Durchfahrtsbreite auf 3m beschränkt.
- Etappe: Fräsen und Einbau Binderschicht, 17.8.2026 ab 06:00 Uhr bis 18.8.2026 06:00 Uhr. Gesamte Länge Fahrtrichtung Biglen
- Etappe: Fräsen und Einbau Binderschicht, 18.8.2026 ab 06:00 Uhr bis 19.8.2026 06:00 Uhr. Gesamte Länge Fahrtrichtung Worb Zentrum
- Etappe: Einbau Deckbelag, 19.8.2026 ab 06:00 Uhr bis 20.8.2026 06:00 Uhr. Gesamte Länge Fahrtrichtung Biglen2/3
- Etappe: Einbau Deckbelag, 20.8.2026 ab 06:00 Uhr bis 21.8.2026 06:00 Uhr. Gesamte Länge Fahrtrichtung Worb Zentrum
In der jeweiligen Fräs- und Belagseinbauetappe sind die seitlichen Einlenker und die Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften gesperrt. Es muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Zur Verkehrsentlastung wird eine Umleitung via Worb, Grosshöchstetten, Metzgerhüsi und umgekehrt eigerichtet.
Ausnahmen:
Witterungsbedingte Verschiebungen auf nachfolgende Tage bleiben vorbehalten. Diese können sich auch aus den vor diesen Arbeiten geplanten Belagsarbeiten ergeben. Die Reihenfolge der Etappen bleibt bei Verschiebungen gleich. Beachten Sie diesbezüglich die Informationen auf den orangefarbenen Infotafeln in der jeweiligen Fahrtrichtung am Anfang der Baustelle.
Einschränkungen:
Verkehrserschwerung
Rechtliche Hinweise:
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Münsingen, 23. Juli 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II









