Schulärztlicher Dienst

Schulärztliche Untersuchungen

Im Kindergarten, in der 4. und in der 8. Klasse finden die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen statt. Sie beinhalten in der Regel:

  • Augen- und Gehörprüfung
  • Kontrolle der Impfkarte, Impfberatung, Impfangebot (Impfen ist freiwillig und wird über die Krankenkasse abgerechnet.)
  • Beurteilung des Entwicklungsstandes von Sprache und Bewegung (Kindergarten)
  • Rückenkontrolle (4. Klasse)
  • Blutdruckkontrolle (8. Klasse)


Der wichtigste Teil der Untersuchung ist ein Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern oder mit den Eltern (bei den jüngeren Kindern). Es gibt Auskunft über das gesundheitliche Wohlbefinden der Kinder oder Jugendlichen und über ihre gesundheitlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse. Es dient der Früherfassung von ernsthafteren Störungen und kann Auslöser sein für die Einleitung weiterer Untersuchungen oder unterstützender Massnahmen.

Kopfläusebekämpfung

Zuständig für die Kopfläusebekämpfung ist die Spitex Worb. Wenn in einer Klasse Läuse auftreten, informiert die Klassenlehrperson umgehend die Schulleitung. Diese leitet die Meldung an die Spitex Worb weiter. Danach werden in den betroffenen Schul- und Kindergartenklassen alle Kinder von den Pflegefachfrauen der Spitex untersucht. Kinder, bei denen ein Läusebefall festgestellt wird, erhalten ein Merkblatt für ihre Familien, in dem die genauen Behandlungsanweisungen festgehalten sind. Haben diese Kinder Geschwister in anderen Klassen, so werden diese ebenfalls kontrolliert. Es wird darauf geachtet, dass alle Betroffenen zur gleichen Zeit behandelt werden.

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