Schulzahnärztlicher Dienst

Zahnärzte

In der Gemeinde Worb sind folgende Zahnärztinnen und Zahnärzte der Schulzahnpflege angeschlossen:

  • Herr med. dent. T. Amiet, eidg. dipl. Zahnarzt SSO, Hinterhausstrasse 5, Rüfenacht, Tel. 031 839 55 33
  • Herr Dr. med. dent. R. Campana, eidg. dipl. Zahnarzt SSO, Bollstrasse 3, Worb, Tel. 031 839 48 48
  • Herr med. dent. D. Hirschi, eidg. dipl. Zahnarzt SSO, Bahnhofstrasse 17, Worb, Tel. 031 839 63 11
  • Herr med. dent. A. Lahiguera, eidg. dipl. Zahnarzt SSO, Hauptstrasse 11, Worb, Tel. 031 832 66 44
  • Herr Dr. med. dent. G. Schmid, Kieferorthopäde SSO, Bahnhofstrasse 17, Worb, Tel. 031 839 80 08
  • Frau Dr. med. dent. Y. Mühlethaler-Affolter, Kieferorthopädin SSO, Bahnhofstrasse 17, Worb, Tel. 031 839 80 08

Untersuchung

  • Die jährlich einmal stattfindende Untersuchung ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch und unentgeltlich. Der schulzahnärztliche Dienst erfasst unabhängig vom Wohnsitz alle Kinder, die in der Gemeinde einen Kindergarten oder eine öffentliche oder private Schule innerhalb der Schulpflicht besuchen. Worber Schülerinnen und Schüler, die an einer auswärtigen Schule die obligatorische Schulzeit absolvieren, können weiterhin von den Vorteilen der Schulzahnpflege Gebrauch machen.
  • Die Wahl des untersuchenden Zahnarztes ist nicht frei. Eltern, die ihre Kinder nicht durch die Schulzahnärzte untersuchen lassen wollen, haben den Nachweis über die jährliche private zahnärztliche Untersuchung zu erbringen.
  • Achtklässler werden anlässlich der jährlichen Kontrolle vom Schulzahnarzt darauf hingewiesen, dass für eine genaue Kontrolle zwei Röntgenaufnahmen angefertigt werden müssten. Diese Kosten werden von der Gemeinde aber nicht übernommen.

Behandlung

  • Es ist den Eltern freigestellt, die Kinder privat behandeln zu lassen.
  • Bei der Behandlung durch einen Schulzahnarzt, sind die Eltern frei in der Wahl.
  • Eine nötige Behandlung liegt in der Verantwortung der Eltern und wird durch diese entweder beim Schulzahnarzt oder bei einem privaten Zahnarzt organisiert.
  • Die Schulzahnärzte sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler nach dem durch den Gemeinderat genehmigten Schulzahnpflegetarif zu behandeln.
  • Abweichungen vom Kostenvoranschlag sind gelegentlich möglich.

Gemeindebeiträge

  • Die Eltern können einen Gemeindebeitrag an die Behandlungskosten beantragen (Eintragung auf dem Befundblatt).
  • Aufgrund des Einkommens, des Vermögens und der Familiengrösse wird die Höhe des Gemeindebeitrages festgelegt.
  • Bewilligte Gemeindebeiträge werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Kontakt

Die Eltern können sich bei Fragen an die Zentralen Dienste der Gemeindeverwaltung wenden, 

Tel. 031 838 07 00 (Sabine Linder / Tanja Auberson)

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