Dispensationen sind im Voraus zu planende und mittels Gesuch zu beantragende Freistellungen für regelmässige oder für länger dauernde Abwesenheiten vom Unterricht.
Dispensationen sind insbesondere möglich,
a) im Rahmen der benötigten Zeit für Schupperlehren. Gesuche für Schnupperlehren werden in der Regel eine Woche im Voraus, mindestens aber zwei Arbeitstage im Voraus abgegeben,
b) bis einen halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur,
c) im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher sportlicher * & musischer ** Begabungen
d) für das Fernbleiben aufgrund religiöser Gebote
e) bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.
f) bis fünf Schultage im Ermessen der Schulleitung, wenn der Bezug der Halbtage nicht ausreicht.
g) eine Woche, wenn nicht alle Familienmitglieder zum selben Zeitpunkt Sportferien haben
h) bis höchstens acht Wochen für längere Reisen (z. Bsp. zu Verwandten), wenn das letzte Gesuch mindestens drei Jahre zurück liegt.
Bei besonderen Gründen ( f - h) werden dem Schüler / der Schülerin die verbleibenden Halbtage an die Dispensation angerechnet. Für die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffs sind die Eltern verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht.
* Weitere Informationen zu sportlichen Begabungen finden Sie unter Berner Talent
** Kompensation Instrumental- und Gesangsunterricht Gesuch Kompensation Instrumental- und Gesangsunterricht