Auflageakten 

Vorhaben: 420.02018 / Verkehrssanierung Worb / Spange Nord
Projektänderung Radfahrerführung / Einmündung Sonnenbodenstrasse

Auflagedauer: 1. - 30. November 2023

Das Projekt Verkehrssanierung Worb Spange Nord wurde 2016 in Betrieb genommen und weist einen
DTV von 11'618 FZ auf. Die Parzelle Nummer 566 welche im Eigentum der Burgergemeinde Bern ist, wird via der neuen Erschliessungsstrasse, der Sonnenbodenstrasse, erschlossen. Es hat sich gezeigt, dass
der Knoten Sonnenbodenstrasse eine kritische Stelle zwischen den Abbiegenden in die Sonnenboden-
strasse und den Velofahrenden auf dem Radweg ist. Ein weiteres Problem sind die Inseln, die von den
Lastwagen leicht überfahren werden.

Der Oberingenieurkreis ll hat uns beauftragt den Knoten in den oben erwähnten Punkten in Rahmen eines Vorprojekts zu verbessern. Basis für die Weiterentwicklung des Knotens stellt ein durchgeführter Fahrversuch dar.

Die Bestvariante erfüllt alle gesteckten Ziele: Verbesserung der Sicherheit der Velofahrenden, Optimierung des Knotens für den Schwerverkehr, eine Behindertengerechte Anlage und möglichst geringer Landverbrauch.

Die Führung der Zufussgehenden und der Velofahrenden wird bis zur Einmündung weitergeführt. Die Verflechtung der Velofahrenden auf den Radstreifen erfolgt neu rund 30 m nach dem Knoten Sonnenbodenstrasse. Die Geometrie der Inseln wird so angepasst, dass diese BehiG konform sind und zusammen mit der Anpassung der Einlenkradien nicht überfahren werden. Für die Umsetzung des Projekts sind der Erwerb von 13 m2 Land und geschätzte Kosten von 200'000 CHF inklusive Mehrwertsteuer erforderlich.

Hinweis: Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Planauflage eingereicht werden.

für:
S-0178838.1
Transformatorstation Rubigenstrasse 93 

  • Neubau auf Parzelle 2263 der Gemeinde Worb

Koordinaten: 2609613/1195947

L-0235684.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Rubigenstrasse 93 und Rubigenstrasse 79

  • Einschlaufen in die neue Transformatorenstation Rubigenstrasse 93


L-0212699.2
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Rubigenstrasse 150 und Rubigenstrasse 93

  • Einschlaufen in die neue Transformatorenstation Rubigenstrasse 93


Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Galgenfeldweg 18, 3006 Bern im Namen von BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 9. November bis zum 8. Dezember 2023 in der Bauabteilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb öffentlich aufgelegt oder können elektronisch eingesehen werden unter: https://esti-consultation.ch/pub/3094/c7c3a07c.

QR-Code zu den elektronischen Gesuchsunterlagen

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Be-gehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Auf Wunsch von Anwohnerinnen und Anwohner wurde ein Projekt für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Einführung einer Tempo 30 Zone erarbeitet.

Die Unterlagen können vom 29. November bis 27. Dezember 2023 in der Bäckerei Reinhard, Rüfenacht oder bei der Polizeiabteilung Worb und hier eingesehen werden. Ihre Mitsprache ist wichtig! Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen an plzbtlngwrbch oder Polizeiabteilung, Bärenplatz 1, 3076 Worb.

Am 13. Dezember 2023 findet ein «Projektspaziergang» für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner statt. An den Treffpunkten werden die Abklärungen erläutert und es gibt die Gelegenheit für kurze Fragen und Rückmeldungen.

Treffpunkte:

  • Kreuzung Alte Bernstrasse / Längimoosstrasse 17.30 - 17.45 Uhr
  • Kreuzung Rosenweg / Sperlisackerstrasse 17:50 - 18:05 Uhr
  • Kreuzung Lindenstrasse / Alte Bernstrasse 18:10 - 18:25 Uhr
  • Alte Bernstrasse Höhe Liegenschaft Nr. 69 18:30 - 18:45 Uhr