Projekte

19. Mai 2022

Öffentliche Mitwirkung

ZPP N17 «Sonnhalde»: Änderung der baurechtlichen Grundordnung


Der Gemeinderat Worb bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung der Zone mit Planungspflicht N17 (ZPP N17) «Sonnhalde» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Erläuterungsbericht vom April 2022
Zonenplanänderung ZPP N17 «Sonnhalde» vom April 2022
Baureglementsänderung ZPP N17 «Sonnhalde» vom April 2022
Schlussbericht des Workshopverfahrens vom 23. Februar 2022

Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung der ZPP N17 «Sonnhalde» liegt vom 19. Mai 2022 bis und mit 23. Juni 2022 in der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) auf. Die Unterlagen können zudem auf der Webseite eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauabteilung, ZPP N17 «Sonnhalde», Bärenplatz 1, 3076 Worb zu richten.

Überbauungsordnung K10 „Sternenmatt, Worb“: Anpassung der baurechtlichen Grundordnung; öffentliche Planauflage

Im Rahmen des öffentlichen Planauflageverfahrens zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung be-treffend des Planungsgeschäfts Überbauungsordnung K10 „Sternenmatt, Worb“ liegen in der Zeit vom 29. September bis am 29. Oktober 2023 in der Bauabteilung am Bärenplatz 1 in Worb die Änderungen der folgenden Dokumente öffentlich auf:

Überbauungsordnung K10 «Sternenmatt, Worb» mit:


Zur Kenntnisnahme, ohne Änderungen, liegen des Weiteren folgende Dokumente auf:

Die Geschäftsunterlagen können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden (Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr, an den übrigen Werktagen jeweils 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr). 

Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0).

Einsprachen gegen die Änderung der Überbauungsordnung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Worb, Postfach, 3076 Worb, einzureichen.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen vom 8. bis 10. November 2023 durchzuführen.


Die Enggisteinstrasse soll ab der Löwenkreuzung bis nach der Einmündung Mühlestrasse saniert werden. Zwei Fussgängerstreifen im Bereich der Eggasse werden aufgehoben, dafür ein neuer Fussgängerstreifen mit Mittelinsel an übersichtlicher Stelle neu gebaut.

Im oberen Bereich der Enggisteinstrasse werden die Fussgängerstreifen der Einmündung Sonneggstrasse und der Bushaltestelle Toggenburg aufgehoben, dafür wird der Fussgängerstreifen bei der Einmündung Mühlestrasse neu gestaltet und mit einer Mittelinsel ausgestattet. Die Bushaltestelle wird hindernisfrei ausgebaut.

Im Umfeld der Löwenkreuzung und auf der Enggisteinstrasse bis zur Einmündung Eggasse wurde bereits Tempo 30 eingeführt. Auf eine Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Enggisteinstrasse und auf einen Mehrzweckstreifen wurde aufgrund von Mitwirkungseingaben verzichtet. 

Ende Oktober 2022 hat der Regierungsrat die Beschwerden gegen den Erlass des Strassenplanes zur Sanierung der Enggisteinstrasse abgelehnt. Nachdem dieser Entscheid nicht an die nächste Instanz weitergezogen wurde, gilt der Strassenplan als rechtskräftig.

Realisiert wird das Sanierungsprojekt voraussichtlich ab 2025.


Übersichtsplan Enggisteinstrasse 1:500

Inhaltsverzeichnis Dossier

Situation Trassee Enggisteinstrasse Blatt 1.1

Situation Trassee Enggisteinstrasse Blatt 2.1

Situation Trassee Enggisteinstrasse Blatt 3.1

Situation Trassee Enggisteinstrasse Blatt 4.1

Situation Landerwerb Enggisteinstrasse Blatt 1

Situation Landerwerb Enggisteinstrasse Blatt 2

Technischer Bericht 2020-03-23

Das Fernwärmenetz in der Gemeinde Worb wird von der BKW AEK Contracting AG erstellt. Informationen und Kontaktangaben finden Sie hier.

Teilortsplanungsrevision TOP 2020: Anpassungen Zonenplan Siedlung im ordentlichen Verfahren; öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat von Worb bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die folgenden Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. März 2023 bis 1. Mai 2023 in der Bauabteilung am Bärenplatz 1 in Worb öffentlich auf:

Die Geschäftsunterlagen können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden (Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr, an den übrigen Werktagen jeweils 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr).

Einsprachen gegen die Änderung der baurechtlichen Grundordnung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Worb, Postfach, 3076 Worb, einzureichen.

Worb, 29. März 2023
Der Gemeinderat

Der Gemeinderat hat im Sommer 2020 in Quartieren Worb Nord eine Anwohnerbefragung durchgeführt. Gestützt auf die Rückmeldungen der Anwohnerinnen und Anwohner wurde ein Projekt für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Einführung einer Tempo 30 Zone erarbeitet.

Gestützt auf Art. 44 Strassenverordnung werden die Anstösser von Privatstrassen bis am 20. Oktober 2023 angehört.