Grosser Gemeinderat

Der Grosse Gemeinderat ist das gesetzgebende Organ der Gemeinde.

Der Grosse Gemeinderat umfasst 40 Mitglieder. Er erlässt unter Referendums-Vorbehalt alle Reglemente und die baurechtliche Grundordnung. Ebenfalls unter Referendums-Vorbehalt beschliesst er:

  • das Budget, wenn die Steueranlage nicht ändert
  • einmalige Ausgaben zwischen einer und zwei Millionen Franken
  • wiederkehrende Ausgaben zwischen 100'000 und 200'000 Franken
  • den Eintritt in einen oder den Austritt aus einem Gemeindeverband
  • Produktedefinitionen im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung.

In eigener Zuständigkeit beschliesst er:
  • die Gemeinderechnung
  • einmalige Ausgaben zwischen 150'000 und einer Million Franken
  • wiederkehrende Ausgaben zwischen 30'000 und 100'000 Franken
  • den Finanzplan und den Verwaltungsbericht
  • Geschäfte von Gemeindeverbindungen, wenn der Ausgabenanteil in seine Finanzkompetenz fällt.