Gemeinderat

Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern. Er führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.

Der Gemeinderat beschliesst

  • einmalige Ausgaben bis 150'000 Franken
  • wiederkehrende Ausgaben bis 30'000 Franken.

Der Gemeinderat erlässt

  • eine Verordnung über die Verwaltungsorganisation
  • Verordnungen zu beschlossenen Reglementen
  • eine Verordnung über die Kanzleiabgaben
  • die Benützungsverordnungen für Gemeindeanlagen.

Der Gemeinderat bestimmt mit einfachem Beschluss

  • die Einzelheiten der Verwaltungsorganisation
  • den Abschluss von Versicherungsverträgen
  • die Errichtung und Aufhebung von Stellen.