Grabpflege - Antrag stellen

Angebot
Die Einwohnergemeinde Worb bietet die Führung und Verwaltung von Grabfonds als Dienstleistung an. Sie übernimmt damit die Verpflichtung dafür besorgt zu sein, dass die Pflege und der Unterhalt eines Grabes über die gesamte Ruhedauer sichergestellt werden.

Zweck
Mit den Mitteln eines Grabfonds wird die Pflege eines Grabes durch die beauftragte Gartenbaufirma (Friedhofgärtner/in) über die gesamte Ruhedauer eines Grabes finanziert (gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement Art. 24 Abs. 1, beträgt die ordentliche Ruhezeit 20 Jahre).

Ablauf
Ein Grabfonds kann durch die Hinterbliebenen bei der Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung Worb errichtet werden. Die notwendigen Unterlagen (Auftragsformular) können bei der Finanzabteilung bezogen oder heruntergeladen werden. Sobald die Zustellung des unterzeichneten Auftragsformulars erfolgt, wird für die entsprechende Ruhedauer eine Rechnung gestellt. Bei erfolgter Zahlung wird der Auftrag der Friedhofgärtnerin erteilt.

Leistungen
Für die Grabpflege stehen die folgenden zwei Bepflanzungsvarianten zur Auswahl:

Variante A
Das Grab wird in der Regel vor Ostern und um Pfingsten bepflanzt. Für den Winter werden Calluna oder ähnliche Pflanzen gesetzt und das Grab wird mit Tannästen, Koniferen usw. ausgesteckt.

Variante B
Gleiche Bepflanzung wie Variante A, im Winter (Adventszeit) wird das Grab jedoch zusätzlich mit einem Grabgesteck geschmückt.

Je nach Standort eines Grabes wird die beauftragte Friedhofgärtnerin/Gartenbaufirma bei Bedarf und in Absprache mit den Hinterbliebenen eine abweichende Bepflanzung vornehmen.

Die erste Bepflanzung eines Grabes erfolgt in der Regel auf einen ordentlichen Pflanzungstermin im Mai oder Oktober/November. Eine abweichende Regelung kann vereinbart werden (z. B. 1. Bepflanzung 3 Monate nach der Beerdigung). Neben der Bepflanzung besorgt die beauftragte Friedhofgärtnerin/ Gartenbaufirma während der Vegetationsdauer auch das Jäten, Giessen und Ausputzen des Grabes.

Wichtig!
Zu beachten ist, dass Bepflanzung und Grabpflege sehr wetterabhängig sind und dadurch Verzögerungen entstehen können. Wenn beispielsweise Ostern bereits auf Ende März fällt und ihr eine Frostperiode vorausgeht, kann die Bepflanzung erst nach Ostern erfolgen.

Sollten die Fondsmittel vor der Grabaufhebung (nach Ablauf der Ruhedauer von 20 Jahren) ausgeschöpft sein, wird das Grab mit einer Dauerbepflanzung versehen.

Fondseinlage
Die Höhe der Einlage für einen Grabfonds richtet sich nach der vorgesehenen Dauer der Grabpflege, in der Regel 20 Jahre (ordentliche Ruhezeit). Bei kürzerer Dauer verringert sich der Betrag entsprechend der Anzahl Jahre.

Variante A
Erdgrab CHF 7‘000.--
Urnengrab CHF 6‘000.—

Variante B
Erdgrab CHF 7‘600.--
Urnengrab CHF 6‘500.—

Für die Verwaltung des Grabfonds wird gemäss Ziff. 5.1.2 der Verordnung über die Gebühren der Gemeindeverwaltung eine jährliche Gebühr von CHF 30.00 erhoben.

Bei Grabfonds für ältere Gräber kann in Absprache mit der Finanzabteilung, je nach verbleibender Ruhedauer, auch ein geringerer Betrag vereinbart werden.

Der Grabfonds wird verzinst, und zwar gemäss dem am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltenden Zinssatzes für Sparkonten der Berner Kantonalbank (BEKB).

Zuständigkeiten
Bei Fragen zur Fondsverwaltung steht Ihnen die Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung Worb, Bärenplatz 1, Postfach, 3076 Worb, gerne zur Verfügung.
Telefon: 031 838 07 20; E-Mail: finanzabteilung@worb.ch

Bei Fragen zur Bepflanzung oder Grabpflege wenden Sie sich bitte an die Friedhofgärtnerin
Frau Regula Wyss, Garten-Hand-Werk, Vechigenstrasse 11, 3076 Worb; Telefon: 031 832 10 15

Wenn die Grabpflege nicht durch die Friedhofgärtnerin erfolgt, wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte/beauftragte Gartenbaufirma.

Verwendung Restbetrag
Weist der Grabfonds zum Zeitpunkt der Grabaufhebung einen Restbetrag auf, so geht dieser an die Einwohnergemeinde Worb zur Verwendung für die Pflege des Gemeinschaftsgrabes oder nicht mehr gepflegter Gräber.