Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Kurznews aus dem Gemeinderat

26.08.2026

Nachkredit für die Behebung verschiedener Mängel an der öffentlichen Beleuchtung, Nachkredit für die Altlastenentsorgung bei der Überbauung "alte Linde" in Rüfenacht, Vertrag mit BERNMOBIL über Shuttleverkehr für nicht autonom nutzbare Haltestellen

Nachkredit für die Behebung verschiedener Mängel an der öffentlichen Beleuchtung
Der Gemeinderat bewilligt einen Nachkredit von 11'000 Franken für die Behebung verschiedener Mängel an der öffentlichen Beleuchtung. Es müssen schadhafte Elektrokomponenten ersetzt werden. Die Mängel wurden der Gemeinde Worb Ende des Jahres 2025 von der BKW mitgeteilt und konnten somit nicht ins Budget 2026 aufgenommen werden.

Nachkredit für die Altlastenentsorgung bei der Überbauung "alte Linde" in Rüfenacht
Der Gemeinderat bewilligt einen Nachkredit von 13'200 Franken für die Altlastenentsorgung bei der Überbauung "alte Linde" in Rüfenacht. Die Gemeinde Worb ist Grundeigentümerin des Grundstücks. Sie hat mit der Contractbau AG einen Baurechtsvertrag zur Überbauung des Areals abgeschlossen. In diesem Baurechtsvertrag wurde bestimmt, dass die Gemeinde die Entsorgung von Altlasten finanziert.

Bei den Aushubarbeiten im Juli des Jahres 2025 stiess man auf Bauschutt. Man vermutet, dass frühere Bauten auf diesem Grundstück in den 1980er Jahren rückgebaut und ein Grossteil des Bauschuttes im Boden versenkt wurde. Insgesamt kostete die Altlastenentsorgung rund 75'300 Franken. Davon entfallen 13'200 Franken auf das Jahr 2026 und werden durch den Nachkredit finanziert.

Vertrag mit BERNMOBIL über Shuttleverkehr für nicht autonom nutzbare Haltestellen
Der Gemeinderat genehmigt den Vertrag mit BERNMOBIL über Shuttleverkehr für nicht autonom nutzbare Haltestellen. Von den 52 Bushaltestellen in der Gemeinde Worb sind 20 nicht barrierefrei ausgebaut. Für diese Bushaltestellen müssen Überbrückungs- oder Ersatztransporte angeboten werden.

Die Transportunternehmen setzen primär auf die Hilfestellung in den Fahrzeugen durch das Bereitstellen einer Rampe. Wenn dies nicht möglich ist, haben die Transportunternehmen einen Ersatztransport - einen sogenannte Shuttledienst - als Lösung anzubieten. Reisende im Rollstuhl können einen Shuttledienst in Anspruch nehmen. Sie bestellen diesen beim Contact Center Handicap der Schweizerischen Bundesbahnen SBB in Brig. Die Shuttledienste transportiert sie dann zur nächsten barrierefreien Haltestelle. Die Kosten für den Transport trägt die Eigentümerin der Bushaltestelle.

BERNMOBIL verwaltet die Aufträge für die umliegenden Gemeinden, organisiert die Fahrten und stellt quartalsweise Rechnung. Wenn das Angebot nicht genutzt wird, fallen keine Kosten an.