Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 17. Oktober 2022: Die Beschlüsse

18.10.2022

Die Beschlüsse der Sitzung des GGR.

1. Finanzplanung 2023 – 2027: Genehmigung

Die Finanzplanung 2023 – 2027, basierend auf einer Steueranlage von 1,70 Einheiten auf Einkommen und Vermögen und den ihnen gleichgestellten Steuerobjekten sowie einer Liegenschaftssteuer von 1,3 Promille der amtlichen Werte der Liegenschaften, wird genehmigt.

2. Budget 2023: Genehmigung

Das Budget für das Jahr 2023 mit einer Steueranlage von 1,70 Einheiten und mit einer Liegenschaftssteuer von 1,3 Promille des amtlichen Wertes wird genehmigt. Es weist bei einem Aufwand von 59'158'263.85 Franken und einem Ertrag von 57'713'373.70 Franken einen Aufwandüberschuss von 1'444'890.15 Franken aus.

Zu diesem Geschäft besteht die Möglichkeit einer fakultativen Volksabstimmung. Innert 30 Tagen, das heisst bis am 21. November 2022, können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung vorgelegt wird (fakultatives Referendum) oder einen Volksvorschlag als ausformulierten Entwurf unterbreiten (konstruktives Referendum).

3. "Steuersenkungen prüfen", Postulat der FDP-Fraktion: Stellungnahme zur Frage der Erheblicherklärung

Das Postulat der FDP-Fraktion mit dem Titel "Steuersenkung prüfen" wird als erheblich erklärt und als erfüllt abgeschrieben.

4. Wasserversorgung, Netzersatz in Koordination mit Fernwärme BAC; Bergweg, Hinterhausstrasse, Bächimattstrasse, Alte Bernstrasse West, Scheyenholzstrasse: Kreditbewilligung

Für den Netzersatz der Wasserversorgung in den Abschnitten Bergweg, Hinterhausstrasse, Bächimattstrasse, alte Bernstrasse West und Scheyenholzstrasse mit den peripheren Bauarbeiten am Strassenkörper wird ein Rahmenkredit von 1'592'000 Franken für eine Laufzeit von vier Jahren bewilligt. Zuständig für die einzelnen Objektkredite ist der Gemeinderat.

Zu diesem Geschäft besteht die Möglichkeit einer fakultativen Volksabstimmung. Innert 30 Tagen, das heisst bis am 21. November 2022, können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung vorgelegt wird (fakultatives Referendum) oder einen Volksvorschlag als ausformulierten Entwurf unterbreiten (konstruktives Referendum).

5. Kantonspolizei; Einkauf von Leistungen: Kreditbewilligung

Die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei durch Abschluss eines Ressourcenvertrages mit der Sicherheitsdirektion wird genehmigt. Die jährlich wiederkehrenden Ausgaben für den Ressourcenvertrag abzüglich der gesetzlich festgelegten pauschalisierten Kosten gelten als bewilligt und sind in das jeweilige Budget aufzunehmen; sie dürfen den Betrag von 100'000 Franken nicht überschreiten.

6. "Massnahmen zur Überwindung der drohenden Energiemangellage", dringliches Postulat der SP+Grüne-Fraktion: Stellungnahme zur Frage der Erheblicherklärung

Das Postulat der SP+Grüne-Fraktion mit dem Titel "Massnahmen zur Überwindung der drohenden Energiemangellage" wird als erheblich erklärt.

7. "Freie Mobilität für Bewohner und Bewohnerinnen des RZB Enggistein", Motion der SP+Grüne-Fraktion: Stellungnahme zur Frage der Erheblicherklärung

Die in ein Postulat umgewandelte Motion der SP+Grüne-Fraktion mit dem Titel "Freie Mobilität für Bewohner und Bewohnerinnen des RZB Enggistein" wird als nicht erheblich erklärt.