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Tempo 30 Zone Quartier Langenloh, Rüfenacht

12.03.2026

Verkehrsbeschränkung: Tempo 30 Zone Quartier Langenloh, Zonensignalisation 30 km/h

Der Gemeinderat Worb verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetztes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Tempo 30 Zone Quartier Langenloh, Zonensignalisation 30 km/h

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. A des Gesetztes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Weitere Informationen und die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier.