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Tempo-30-Zone Rüfenacht; Zonensignalisation 30 km/h

19.01.2023

Der Gemeinderat von Worb verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Tempo 30 Zone Rüfenacht West
Zonensignalisation 30km/h


Abgrenzung

  • Scheyenholzstrasse
  • Breitfeldstrasse
  • Alte Bernstrasse
  • Bächimattstrasse
  • Hinterhausstrasse
  • Dorfstrasse
  • Biberweg
  • Dörfliweg
  • Fuchsweg
  • Fichtenweg
  • Mittelweg
  • Dorfmattweg
  • Schlössliweg

Aufhebung
Des Weiteren wird die Signalisation Einbahn auf dem Teilstück Bächimattstrasse aufgehoben.

Verschiebung von bestehenden Parkplätzen in der blauen Zone
In der Breitfeldstrasse werden Parkplätze zur Einhaltung der Sichtverhältnisse bei Ein-/Ausfahrten teilweise auf die gegenüberliegende Strassenseite verschoben. Bei der Neumarkierung ist auf die Einhaltung der normativen Mindestabmessungen zu achten.
Auf der alten Bernstrasse werden neu blaue Zonen-Parkplätze angeordnet.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Worb, 17. Januar 2023 Der Gemeinderat