Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Baupublikation Lochiweg 423, Ried

22.09.2022

Jeremias Urs und Jelia, Schlosswil

GesuchstellerUrs und Jelia Jeremias, Lochiweg 423, 3082 Schlosswil
Vertreter und Projektverfassergal architekten ag, Peter Lauber, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg
BauvorhabenUmnutzung Dach- und zum Teil Obergeschoss zu Hundeboxen, Teilweiser Einbau von Rasengittersteinen in der Zufahrt, Ausscheidung Trainingsplatz und Auslauf für Hunde und Pferde, Einbau Katzenzimmer in Partyraum mit Auslauf, Neubau Flutlichtanlage an der Nordfassade, Umnutzung Tenn zu Futterlagerraum und Ausstellung Pokale
Parzelle Nr.4996, 1640
StandortLochiweg 423, Ried
ZoneLandwirtschaftszone LWZ
SchutzzoneLandschaftsschongebiet
Beanspruchte AusnahmenBauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG; Bauen im Waldabstand nach Art. 26 KWaG
Vorgesehene GewässerschutzmassnahmenDie Grundstückentwässerung erfolgt über das bestehende Mischsystem.
GewässerschutzzoneüB

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Gesuchsakten liegen vom 22. September 2022 bis am 24. Oktober 2022 auf der Bauabteilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb auf. Die elektronischen Unterlagen können unter (elektronisches Dossier) eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Worb einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Worb, 16. September 2022
Bauabteilung Worb