Hauptwohnsitzbestätigung (Grundbuchamt)

Zweck
Erwerber von Grundstücken können bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung stellen, wenn sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen. Diese Nutzung muss ununterbrochen zwei Jahre dauern. Nach Ablauf dieser Frist muss dem Grundbuchamt eine Hauptwohnsitzbescheinigung eingereicht werden.

 
Steht das Eigentum an einem Grundstück mehreren betroffenen Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbestätigung notwendig. Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf dem fraglichen Grundstück ihren Hauptwohnsitz hatte. Früher eingereichte Nachweise können vom Grundbuchamt nicht entgegengenommen werden. Wir bitten Sie deshalb, die Hauptwohnsitzbescheinigungen erst zu beantragen, wenn Sie bereits seit zwei Jahren im Wohneigentum angemeldet sind.

 
Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf Ihrem Grundstück den Hauptwohnsitz hatte.

Bestellung
Die Bestellung erfolgt mit dem untenstehenden Formular. Die Hauptwohnsitzbestätigung wird Ihnen per Post inkl. Rechnung zugestellt. Die Kosten betragen CHF 20.00 pro Person.

Formular

Absender/Absenderin