28.05.2025
Egal ob Energieanalyse, Heizungsersatz, Solaranlage oder Gesamtsanierung – Bund, Kanton und die Gemeinde Worb unterstützen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finanziell bei ihren Vorhaben. Und nicht nur das, die Kosten von energetischen Sanierungen können gestaffelt über drei Jahre von den Steuern abgezogen werden, was eine zusätzliche Entlastung bringt.
Für Grundstückbesitzende ist es einfach, einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Bezug auf energetische Sanierungen zu erlagen. Auf der Webseite www.energiefranken.ch kann man die Postleitzahl des Grundstücks eingeben und erhält eine Liste mit allen Förderprogrammen und deren Anbietern.
Doch was sollte man zuerst sanieren? Und wer hilft bei der Entscheidung? Die Energieberatung Bern Mittelland ist die erste Anlaufstelle. Sie bietet eine kostenlose, telefonische Erstberatung an. In der Gemeinde Worb kommen die Energieberatenden auch kostenlos vor Ort, denn dieser Besuch wird vollständig über das kommunale Förderprogramm abgerechnet. Wurde seit dem Bau noch kaum etwas saniert, ist die Erstellung eines GEAK Plus Berichts sehr empfehlenswert. Eine Fachperson nimmt den aktuellen Gebäudezustand auf (Heizsystem, Fensterqualität, Dämmung und so weiter). Auf dieser Grundlage werden zwei Sanierungsvorschläge ausgearbeitet und Empfehlungen für die Etappierung gemacht. Die Vorschläge zeigen nicht nur auf, was gemacht werden soll. Der Bericht enthält zudem eine Grobkostenschätzung und den Hinweis auf Förderbeiträge. In der Regel macht es zum Beispiel keinen Sinn, die Heizung als erstes zu ersetzen. Wird das Haus nämlich zuerst gedämmt, kann eine kleinere Heizung eingebaut werden, was die Gesamtkosten deutlich senkt und die Umwelt schont.
Alle Informationen zum Förderprogramm der Gemeinde Worb können auf der Seite unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.worb.ch/de/energie-umwelt/energie/foerderprogramme/index.php
Wichtig ist, dass Gesuche vor dem Baustart eingereicht werden müssen. Zudem werden die Beiträge für das laufende Kalenderjahr zugesagt. Das Gesuch kann maximal um ein Jahr verlängert werden, danach verfallen die zugesagten Beiträge.
Die verfügbaren Mittel für die kommunale Förderung sind jährlich begrenzt. Deshalb empfiehlt es sich, das Antragsformular so früh wie möglich auszufüllen und einzureichen. Für das Jahr 2025 sind die vorhandenen Fördermittel noch nicht ausgeschöpft und vollständig ausgefüllte Gesuche können entsprechend bewilligt werden.
Übersicht über die aktuellen Förderprogramme für Ein- und Mehrfamilienhausbesitzende in Worb
Kosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen in bestehenden Gebäuden können bei der direkten Bundessteuer und als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Im Gegenzug sind Förderbeiträge als Einnahmen zu versteuern. Wenn die Kosten im Jahr der Rechnungsstellung steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können, ist eine Übertragung auf die beiden Folgejahre möglich. Details dazu findet man unter www.taxinfo.sv.fin.be unter dem Thema «Übertragbarkeit von Grundstückskosten auf nachfolgende Steuerjahre». Bei kostenintensiven Sanierungen kann die Steuerreduktion mehrere tausend Franken betragen und sollte in die Planung miteinberechnet werden.
Die Gemeinde Worb fördert zudem Effizienzprogramme für KMUs und unterstützt innovative Projekte, welche zu einer wesentlichen energietechnischen Verbesserung führen.