03.10.2024
Lauigasse 3+5, 3076 Worb
Gesuchsteller | Einwohnergemeinde Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb |
Projektverfasser | Büro B, Schwanengasse 10, 3013 Bern |
Bauvorhaben | Erstellung prov. Baustellenzufahrt und Baustelleninstallationsplan in der Landwirtschaftszone. Erstellung Schulprovisorium, Umbau und Sanierung bestehendes Schulgebäude mit Klassentrakt, Aula und Turnhalle (Abbruch/Neubau Fassadenverkleidung/Fenster, Innensanierung), Montage PV-Anlage |
Parzellen | 2241, 4821 |
Standort | Lauigasse 3+5, Worb |
Zone | Zone für öffentliche Nutzungen 31b, Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’608’942/1’197’724 |
Inventar | Erhaltenswert |
Gewässerschutzbereich | Au |
Ausnahmen | 1. Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG); 2. Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (Art. 18 Abs. 1 NHG, Art. 18 Abs. 1 JSG, Art. 27 NSchG) |
Auflage- und Einsprachefrist | 28. Oktober 2024 |
Auflagestelle | Gemeinde Worb, Bärenplatz 1, Postfach, 3076 Worb |
Elektronischer Zugriff | https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20976; eBau Nummer: 2024-11707 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland