Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen Beitenwil
19.01.2023
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.
Kantonsstrasse Nr. | 221.2 Belp - Rubigen - Worb - Metzgerhüsi |
Gemeinden | Rubigen und Worb |
Vorhaben | 22020268/Sanierung Fussgängerstreifen und Bushaltestelle Beitenwil |
Auflagestellen | Gemeindeverwaltung Rubigen und Gemeindeverwaltung Worb (Papier) sowie auf der Homepage des Kantons Bern www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt |
Auflagedauer | 19. Januar 2023 bis 20. Februar 2023 |
Link zu den Plandaten des Kantons Bern: www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt
Am 30. Januar 2023, von 17.00 bis 18.30 Uhr, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Sprechstunde Fragen zu stellen oder Hinweise/Anregungen/Einwendungen einzubringen. Ort: Gemeindeverwaltung Rubigen. Um Anmeldung wird gebeten bis 30.01.2023 12.00 Uhr an nftbk2bch
Hinweis: Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Planauflage eingereicht werden.
Bern, 13.01.2023
Tiefbauamt, Oberingenieurkreis II