Zivilschutz
Aufgaben der Zivilschutzorganisation
- Schutz und Rettung der Bevölkerung
- Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen
- Führungsunterstützung für die Führungsorgane
- Unterstützung der Partnerorganisationen, insbesondere Feuerwehren und des Gesundheitswesens
- Bereitstellung der Schutzinfrastruktur
- Schutz von Kulturgütern
Die Dienstpflicht im Zivilschutz
Zivilschutzdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger, welche für den Militärdienst untauglich sind, jedoch für den Zivilschutz tauglich sind.
Dauer der Dienstpflicht:
Die Dienstpflicht beginnt im Jahr der Grundausbildung. Spätestens beginnt die Dienstpflicht im Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird. Sie ist nach 14 Jahren oder nach 245 absolvierten Diensttagen beendet. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht bis zum Ende des Jahres, in welchem sie 40 Jahre alt werden.
Frauen im Zivilschutz
Möchtest du als Frau einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten? Zivilschutz ist nicht eine Frage des Alters oder des Geschlechts. Zivilschutz ist für alle! Jede und jeder kann eine Funktion übernehmen und sich engagieren. Denn gerade bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zählt jede anpackende Hand.
Mehr zum Thema Frauen im Zivilschutz: Bundesamt für Bevölkerungsschutz


Wehrpflichtersatzabgabe
Alle Informationen zu Thema Wehrpflichtersatz: Kanton Bern - Wehrpflichtersatz









