Baupublikation: Ersatzneubau Wohn- und Geschäftshaus mit Einstellhalle, Dorfstrasse
11.05.2023
Ersatzneubau Wohn- und Geschäftshaus mit Einstellhalle
Gesuchsteller | Rieder Bau und Immobilien AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen | |
Projektverfasser | Galli Rudolf Architekten AG, Lars Henze, Zweierstrasse 100, 8003 Zürich | |
Bauvorhaben | Ersatzneubau Wohn- und Geschäftshaus mit Einstellhalle | |
Parzellen | 1316, 2246 | |
Standort | Dorfstrasse 2, 4, 6, 3075 Rüfenacht | |
Zone | Kernzone | |
Beanspruchte Ausnahmen | Unterschreiten des Strassenabstandes Art. 76 Gemeindebaureglement. | |
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen | Das Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation eingeleitet. Das Sauberwasser wird unterirdisch versickert. | |
Gewässerschutzzone | B |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Die Gesuchsakten liegen vom 11. Mai 2023 bis am 12. Juni 2023 auf der Bauabteilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb auf.
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20976
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Worb einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).