Teilortsplanungsrevision TOP 2020: Anpassungen Zonenplan Siedlung im ordentlichen Verfahren; öffentliche Planauflage
27.03.2023
Der Gemeinderat von Worb bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die folgenden Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. März 2023 bis 1. Mai 2023 in der Bauabteilung am Bärenplatz 1 in Worb öffentlich auf:
- Erläuterungsbericht, Auflageexemplar vom 27. Februar 2023
- Anpassung Zonenplan Siedlung im ordentlichen Verfahren vom 27. Februar 2023
Die Geschäftsunterlagen können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden (Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr, an den übrigen Werktagen jeweils 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr). Auf www.worb.ch sind die Unterlagen zudem in der Rubrik „Aktuelles und Projekte“ aufgeschaltet.
Einsprachen gegen die Änderung der baurechtlichen Grundordnung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Worb, Postfach, 3076 Worb, einzureichen.
Worb, 29. März 2023
Der Gemeinderat