Geringfügige Änderung der Zone mit Planungspflicht und der Überbauungsordnung K10 «Sternenmatt, Worb» nach Art. 122 Abs. 1-3 und nach Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
15.05.2026
Beschluss des Gemeinderats /Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Worb hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Zone mit Planungspflicht und der Überbauungsordnung K10 «Sternenmatt, Worb» am 4. Mai 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) eingesehen werden.
Worb, 15. Mai 2026
Der Gemeinderat









