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Öffentlichen Grund nutzen

Wer vorübergehend den öffentlichen kommunalen Grund beanspruchen möchte, etwa für Materialablagerungen, zur Abstützung von Baugerüsten sowie zu Sonderzwecken gewerblicher Art, benötigt eine Bewilligung. Nehmen Sie dazu mit der Abteilung öffentliche Sicherheit Kontakt auf. Die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes hat der Gemeinderat in der Verordnung über die Gebühren der Gemeindeverwaltung festgelegt.

Abteilung öffentliche Sicherheit