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Wasserbezug ab Hydranten

Grundsatz:

Hydranten dienen hauptsächlich der Feuerwehr für den Wasserbezug bei Brandfällen und Übungen. Die Hydranten dürfen ausschliesslich von der Wasserversorgung und der Feuerwehr bedient werden. Das Bedienen durch Unbefugte ist untersagt (Art. 11 Abs. e Wasserversorgungsreglement).

Wasserbezug ab Hydranten ist verboten. Das Öffnen, das Entlüften und Entleeren und das Umstellen der Schieber ist Unbefugten untersagt. Bezug des Wassers ab Hydranten ohne Bewilligung der Wasserversorgung führt zu einer Strafanzeige und Erhebung der Umtriebsgebühr (Art. 48. Wasserversorgungsreglement)

 

Anmeldung Wasserbezug ab Hydranten:

Der Wasserbezug ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Wasserversorgung Worb gestattet. Der Bezug ist kosten- und bewilligungspflichtig.

Die Anmeldung für den Wasserbezug muss mindestens einen Arbeitstag im Voraus telefonisch unter 031 832 08 45 angemeldet werden.

 

Kosten:

Die Verrechnung erfolgt gemäss der Wasserversorgungsverordnung (Art. 8 752-321-1-Wasserversorgungsverordnung.pdf) der Gemeinde Worb.

 

Kontakt Wasserversorgung Worb:

Wasserversorgung Worb
Neufeldstrasse 4
3076 Worb

Telefon: 031 832 08 45

E-Mail: bauabteilung@worb.ch

 

Wasserversorgung