Baugesuch - einreichen

Einleitung
In der Gemeinde Worb werden jährlich rund 130 Baugesuche eingereicht und behandelt. Mit ganz wenigen Ausnahmen können in der Folge Baubewilligungen erteilt werden. Für eine grosse Zahl der Baugesuchsteller ist ihr Baugesuch das erste und vielleicht auch einzige, das sie ausfüllen, zusammenstellen und bei der Bauabteilung zur Prüfung und Bewilligung einreichen. Nachfolgend wird stichwortartig aufgezeigt, was einerseits die Bauherrschaft bei der Einreichung eines Baugesuches beachten muss, andererseits welche Prüfungen erforderlich sind, bis der Bauentscheid gefällt werden kann.

Voranfrage
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauabteilung sind gerne bereit, bei der Ausarbeitung und Einreichung eines Baugesuches behilflich zu sein. Sehr oft lohnt es sich, eine Voranfrage einzureichen. Dabei können Besonderheiten besprochen und es kann aufgezeigt werden, was im Baubewilligungsverfahren alles erforderlich ist.

Einreichung des Baugesuchs
Sie reichen Ihr Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Dem Baugesuch sind beizulegen:

  • Situationsplan im Massstab 1:500 im Doppel, unterzeichnet durch den Kreisgeometer (Geobau Ingenieure AG, Geomatik Bau Umwelt, Südstrasse 8A, Postfach 1342, 3110 Münsingen, Telefon 031 724 30 30). Das Bauvorhaben ist darin vermasst einzutragen.
  • Projektpläne im Massstab 1:100/1:50 im Doppel und mit Originalunterschriften (keine Kopien)

Das Bauvorhaben ist mit der Gesuchseingabe zu profilieren. 

Für erteilte Grenz- und Näherbaurechte ist der Bauabteilung die schriftliche Zustimmung der Nachbarn beizulegen. 

Einreichung der Unterlagen
Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben zugestellt werden. Sämtliche einzureichenden Unterlagen sind von der Bauherrschaft, dem Projektverfasser und dem Grundeigentümer zu unterzeichnen.

Prüfung des Baugesuchs
Die formelle Prüfung erfolgt innert sieben Arbeitstagen und umfasst:

  • Prüfung der Eingabe auf Vollständigkeit und inhaltliche Mängel. Eventuell Nachforderung von weiteren Unterlagen.
  • Kontrolle der aufgestellten Profile
  • Bekanntmachung
  • Auflage.

Kann der Kreis der betroffenen Nachbarn nicht eindeutig bestimmt werden, wird das Bauvorhaben im Anzeiger veröffentlicht.

Stellt die Baubewilligungsinstanz bei der vorläufigen Prüfung formelle Mängel fest, weist sie das Gesuch unter Ansetzung einer Frist zur Verbesserung zurück. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen in Papierform auf der Gemeinde sind.

Die materielle Prüfung des Baugesuchs umfasst:

  • Prüfung von Nutzungsvorschriften, Bauabständen;
  • Einordnung und Gestaltung, Umwelt, Sicherheit, Gesundheit u.s.w.;
  • Einholen der nötigen Amts- und Fachberichte (z.B. Brandschutz, Gewässerschutz);
  • Eröffnung allfälliger Einsprachen und Rechtsverwahrungen an die Bauherrschaft und Einholen einer Stellungnahme. Eventuell Durchführung von Einigungsverhandlungen bzw. Bereinigungsgesprächen;
  • Einholen von Schlussbemerkungen.

Bauentscheid
Der Bauentscheid wird per Post eröffnet. Die Baubewilligung ist seit Eröffnung drei Jahre gültig. Die Baubewilligungsinstanz kann auf Gesuch hin die Geltungsdauer aus wichtigen Gründen um höchstens zwei Jahre verlängern.

Beschwerden
Innert 30 Tagen seit Eröffnung kann bei der Baudirektion des Kantons Bern gegen den Bauentscheid schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Baudirektion entscheidet im vereinfachten Baubewilligungsverfahren abschliessend.

Bauabteilung
Baubewilligung