Parkkarte beantragen / verlängern
Sie finden nachfolgend Informationen zur Benützung der öffentlichen Parkplätze und können online eine Parkkarte beantragen oder verlängern.
Benützung der öffentlichen Parkplätze
Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen dürfen leichte Motorwagen nur gegen Gebühr und gemäss den an der Parkuhr beziehungsweise auf dem Ticketautomaten vermerkten Bestimmungen abgestellt werden. Die Gebührenpflicht für Parkplätze mit Parkuhren oder Ticketautomaten gilt von Montag bis Sonntag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Die Gebührenansätze der Parkuhren werden grundsätzlich linear angesetzt. Für die erste Parkstunde wird keine Gebühr erhoben. Für jede weitere Stunde wird eine Gebühr von CHF 1.00 je Stunde erhoben. Ab einer Gebühr von CHF 10.00 kann 24 Stunden parkiert werden.
Parkuhren
An folgenden Standorten sind Parkuhren in der Gemeinde Worb installiert:
- Hofmatt (Sportweg 1, 3076 Worb)
- Schulhaus Worbboden (Worbbodenstrasse, 3076 Worb)
- Schulhaus Wyden (Wydenstrasse, 3076 Worb)
- Parkplatz Wislenboden (Wislenboden, 3076 Worb)
- Schulhaus Rüfenacht (Rosenweg, 3075 Rüfenacht)
Sie können mit Bargeld inkl. Münzen, Karten und/oder Apps bezahlen.
Parkkarte beantragen / verlängern
Sie benötigen in der Gemeinde Worb in einer Parkkartenzone eine Parkkarte? Dann registrieren Sie sich auf der Webseite von PrestoPark um eine digitale Parkkarte zu erwerben.
Wichtig: Für jede Region gibt es eine eigene Fahrzeugfreigabe, deshalb wird für jede Region auch eine separate Mail-Adresse benötigt.
Parkkarten werden für leichte Motorwagen ausgestellt. Leichte Motorwagen sind Fahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Dazu gehören sowohl leichte Personenwagen (Klasse M1 bis 3,5 t) für bis zu neun Personen als auch Lieferwagen (leichte Motorwagen) zum Sachentransport, bei denen auch zusätzliche Sitze für nichtgewerblichen Personentransport eingebaut sein können.
Für schwere Motorwagen, Camper, Wohnanhänger und Anhänger jeder Art werden keine Parkkarten abgegeben.
Ablauf zur Beantragung einer Parkkarte
- Registrierung als Person
- Fahrzeugfreigabe beantragen
- Die Freigabe erfolgt durch die Gemeinde Worb
- Nach Erhalt der Bestätigungs-Mail haben Sie die Möglichkeit, die Parkkarte zu lösen und online zu bezahlen.
Wo ist die Parkkarte gültig?
Die Gemeinde Worb ist in Parkkartenzonen unterteilt. Parkkarten gelten nur in der jeweils bewilligten Zone. Die Zoneneinteilung richtet sich nach dem offiziellen Übersichtsplan. Dieser wird demnächst hier aufgeschaltet. Bitte beachten Sie vor dem Parkieren die Signalisation vor Ort.
Wichtig!
- Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz
- Die Parkkarte ist für Parkplätze ungültig, welche nicht der Regelung der Blauen Zone unterstehen (z. B. Parkuhren, Ticketautomaten, Blaue Zonen ohne Zonenangaben).
- Die Parkkarte berechtigt nicht dazu, ausserhalb der markierten Parkfelder zu parkieren.
Anwohnerinnen und Anwohner
Parkkartenberechtigt sind Personen, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde Worb angemeldet sind und in einer entsprechenden Parkkartenzone (Blaue Zone), für welche Parkkarten ausgestellt werden, wohnen. Sie erhalten eine gebührenpflichtige Parkkarte auf ihren Namen und ihre Adresse eingelösten leichten Motorwagen, sofern das Fahrzeug nicht auf privatem Grund abgestellt werden kann.
Folgende Beilagen werden für diese Parkkarte benötigt und müssen von Ihnen online eingereicht werden:
- Fahrzeugausweis
- Schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
Kosten: CHF 25.00 / Monat
Die Jahresgebühr beträgt das Zehnfache der monatlichen Gebühr. Die Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
Gültig: entsprechende Zone
Der Besitz der Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z. B. wegen Bauarbeiten) zu beachten. Widerrechtlich erlangte Parkkarten oder Missbräuche führen zum Entzug der Parkkarte.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Parkkarte vor Ablauf der Dauer zurückgeben möchten, werden Ihnen die Kosten, für die nicht angebrochenen Monate zurückerstattet (minus CHF 10 Bearbeitungsgebühr).
Verlängerung der Parkkarte: Die Parkkarten können online auf PrestoPark verlängert werden.
Geschäftsbetriebe
Geschäftsbetriebe, die in einer Parkkartenzone ansässig sind, erhalten eine gebührenpflichtige Parkkarte auf die auf ihren Firmennamen und ihre Firmenadresse eingelösten leichten Motorwagen, sofern das Fahrzeug nicht auf privatem Grund abgestellt werden kann.
Folgende Beilagen werden für diese Parkkarte benötigt und müssen von Ihnen online eingereicht werden:
- Fahrzeugausweis
- Handelsregisterauszug oder Mietvertrag des Geschäfts
- Schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
Kosten: CHF 20.00 / Monat
Die Jahresgebühr beträgt das Zehnfache der monatlichen Gebühr. Die Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
Gültig: alle Zonen (1 - 12)
Der Besitz der Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z. B. wegen Bauarbeiten) zu beachten. Widerrechtlich erlangte Parkkarten oder Missbräuche führen zum Entzug der Parkkarte.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Parkkarte vor Ablauf der Dauer zurückgeben möchten, werden Ihnen die Kosten, für die nicht angebrochenen Monate zurückerstattet (minus CHF 10 Bearbeitungsgebühr).
Verlängerung der Parkkarte: Die Parkkarten können online auf PrestoPark verlängert werden.
Tagesparkkarte für Geschäftsbetriebe (Handwerker)
Geschäftsbetriebe, die in der ganzen Gemeinde Worb tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind, erhalten für die auf ihren Firmennamen und ihre Firmenadresse eingelösten leichten Motorwagen eine gebührenpflichtige Parkkarte.
Folgende Beilagen werden für diese Parkkarte benötigt und müssen von Ihnen online eingereicht werden:
- Fahrzeugausweis
- Handelsregisterauszug oder Mietvertrag
Kosten: CHF 10.00 / Tag
Gültig: alle Zonen inkl. S
Der Besitz der Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z. B. wegen Bauarbeiten) zu beachten. Widerrechtlich erlangte Parkkarten oder Missbräuche führen zum Entzug der Parkkarte.
Besucherinnen und Besucher
Besucherinnen und Besucher, die sich vorübergehend bei Anwohnerinnen und Anwohnern in den Gebieten der Blauen Zone aufhalten, erhalten eine auf ihren eingelösten leichten Motorwagen ausgestellte Tagesparkkarte (Besucherkarte).
Folgende Beilagen werden für diese Parkkarte benötigt und müssen von Ihnen online eingereicht werden:
- Fahrzeugausweis
Kosten: CHF 10.00 / Tag
Gültig: entsprechende Zone
Der Besitz der Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z. B. wegen Bauarbeiten) zu beachten. Widerrechtlich erlangte Parkkarten oder Missbräuche führen zum Entzug der Parkkarte.
Pendlerinnen und Pendler
Als Pendlerinnen und Pendler, gelten Personen, welche nicht in der Einwohnergemeinde Worb schriftenpolizeilich Wohnsitz begründen. Sie können eine entsprechend gekennzeichnete
Tages-, Monats- oder Jahresparkkarte für die Parkplätze Schulhaus Worbboden, Parkplatz Wislenboden und Sonnenbodenstrasse erwerben. Die gebührenpflichtige Parkkarte berechtigt das Abstellen eines leichten Motorwagens von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Ausgenommen sind Personen, die schriftenpolizeilichen Wohnsitz in den Aussenorten ohne ÖV-Anbindung haben.
Folgende Beilagen werden für diese Parkkarte benötigt und müssen von Ihnen online eingereicht werden:
- Fahrzeugausweis
- Wohnsitznachweis
- Arbeitgeberbestätigung
Kosten: CHF 35.00 / Monat
Die Jahresgebühr beträgt das Zehnfache der monatlichen Gebühr. Die Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
Gültig: P Wislenboden, Schulhaus Worbboden und Zone 11
Der Besitz der Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z. B. wegen Bauarbeiten) zu beachten. Widerrechtlich erlangte Parkkarten oder Missbräuche führen zum Entzug der Parkkarte.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Parkkarte vor Ablauf der Dauer zurückgeben möchten, werden Ihnen die Kosten, für die nicht angebrochenen Monate zurückerstattet (minus CHF 10 Bearbeitungsgebühr).
Verlängerung der Parkkarte: Die Parkkarten können online auf PrestoPark verlängert werden.
Lehrpersonen
Den Lehrpersonen kann für die Schulhäuser im ganzen Gemeindegebiet eine gebührenpflichtige Parkkarte ausgestellt werden. Die Parkplätze werden nicht zugewiesen; die Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Den Lehrpersonen und Besuchern können Parkkarten für einzelne Tagesnutzungen kostenpflichtig ausgestellt werden.
Folgende Beilagen werden für diese Parkkarte benötigt und müssen von Ihnen online eingereicht werden:
- Fahrzeugausweis
- Arbeitgeberbestätigung
Kosten: CHF 35.00 / Monat
Die Jahresgebühr beträgt das Zehnfache der monatlichen Gebühr. Die Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
Gültig: Zone S
Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z. B. wegen Bauarbeiten) zu beachten. Widerrechtlich erlangte Parkkarten oder Missbräuche führen zum Entzug der Parkkarte.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Parkkarte vor Ablauf der Dauer zurückgeben möchten, werden Ihnen die Kosten, für die nicht angebrochenen Monate zurückerstattet (minus CHF 10 Bearbeitungsgebühr).
Verlängerung der Parkkarte: Die Parkkarten können online auf PrestoPark verlängert werden.
Ärztlicher Notfalldienst
Personen, die im ärztlichen Notfalldienst in der Gemeinde Worb tätig sind, erhalten auf Gesuch hin eine gebührenpflichtige Parkkarte, welche das Abstellen eines Fahrzeuges in den blauen Zonen der Gemeinde während eines Einsatzes ausserhalb der Praxisräumlichkeiten berechtigt.
Folgende Beilagen werden für diese Parkkarte benötigt und müssen von Ihnen online eingereicht werden:
- Fahrzeugausweis
- Nachweis für Notfalldienst
- Handelsregisterauszug oder Mietvertrag
Kosten: CHF 20.00 / Monat
Die Jahresgebühr beträgt das Zehnfache der monatlichen Gebühr. Die Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
Gültig: alle Zonen (1 - 12)
Der Besitz der Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z. B. wegen Bauarbeiten) zu beachten. Widerrechtlich erlangte Parkkarten oder Missbräuche führen zum Entzug der Parkkarte.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Parkkarte vor Ablauf der Dauer zurückgeben möchten, werden Ihnen die Kosten, für die nicht angebrochenen Monate zurückerstattet (minus CHF 10 Bearbeitungsgebühr).
Verlängerung der Parkkarte: Die Parkkarten können online auf PrestoPark verlängert werden.
Spitex
Mitarbeitende der Spitex oberes Worblental nehmen eine Tätigkeit im Aussendienst wahr und sind damit grossmehrheitlich unterwegs. Das Fahrzeug wird nur vereinzelt im Zentrum, namentlich der Schulhausstrasse, abgestellt (ausgenommen sind die Bern- und Bahnhofstrasse). Die Parkkarte gilt in Kombination mit den Magnetschildern der Spitex oberes Worblental am Fahrzeug. Das Fahrzeug ist ausserhalb der Arbeitszeit auf privatem Grund abzustellen.
Folgende Beilagen werden für diese Parkkarte benötigt und müssen von Ihnen online eingereicht werden:
- Fahrzeugausweis
- Arbeitgeberbestätigung, dass das Fahrzeug mehrheitlich für die Arbeitstätigkeit im Aussendienst (im gesamten Gemeindegebiet) genutzt wird und für diese Arbeitstätigkeit kein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung steht
Kosten: CHF 20.00 / Monat
Die Jahresgebühr beträgt das Zehnfache der monatlichen Gebühr. Die Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
Gültig: alle Zonen (1 - 12)
Der Besitz der Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z. B. wegen Bauarbeiten) zu beachten. Widerrechtlich erlangte Parkkarten oder Missbräuche, z. B. dass das Fahrzeug mehrheitlich zur Bestreitung des Arbeitsweges genutzt wird, führen zum Entzug der Parkkarte.
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Parkkarte vor Ablauf der Dauer zurückgeben möchten, werden Ihnen die Kosten, für die nicht angebrochenen Monate zurückerstattet (minus CHF 10 Bearbeitungsgebühr).
Verlängerung der Parkkarte: Die Parkkarten können online auf PrestoPark verlängert werden.
Haben Sie Fragen oder Anliegen? Sie können uns per Mail oder telefonisch unter 031 838 07 80 erreichen.
Haben Sie keinen Zugang zu einem Computer? Bereitet Ihnen der elektronische Antrag für eine Parkkarte Probleme? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir vereinbaren einen Termin, um den Antrag zusammen bei uns am Schalter auszufüllen.