Parkkarte beantragen / verlängern

Sie können einfach online eine Parkkarte verlängern oder beantragen. Hier finden Sie zudem wichtige Informationen.

  1. Schriften polizeilich gemeldete Personen einer Parkkartenzone können für die auf ihren Namen und ihre Adresse im Fahrzeugausweis eingetragene(n) leichte(n) Motorwagen eine Parkkarte erhalten.
  2. Die Abgabe oder Zustellung der Parkkarte erfolgt nach Bezahlung der Gebühr.
  3. Die Parkkarte wird für die Dauer eines Monats oder für ein Jahr ab Ausstellungsdatum erstellt.
  4. Wird die Parkkarte hinterlegt oder zurückgezogen, so wird die Gebühr für die nicht in Anspruch genommenen ganzen Monate, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.--, zurückerstattet.
  5. Für Besucher können gebührenpflichtige Tageskarten bezogen werden.
  6. Auf eine Parkkarte können - zur einfachen Gebühr - bis zu zwei Kontrollschilder eingetragen werden. Das gleichzeitige unbeschränkte Parkieren mehrerer Fahrzeuge ist aber nicht möglich.
  7. Der Besitz der Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  8. Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z.B. wegen Bauarbeiten) zu beachten.
  9. Der Antragsteller/die Antragstellerin bestätigt, dass er/sie keinen Parkplatz auf privatem Grund zur Verfügung hat oder keinen Parkplatz auf privatem Grund mieten kann. Bei Falschangaben wird die Parkkarte entzogen

Berechtigte

  • Personen, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde Worb angemeldet sind und in einer Parkkartenzone wohnen;
  • Geschäftsbetriebe, die in einer Parkkartenzone ansässig sind;
  • Geschäftsbetriebe, die in der ganzen Gemeinde Worb tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind


Geltungsbereich
  • Die Parkkarte berechtigt, das in der Parkkarte bezeichnete Fahrzeug auf jenen öffentlichen Parkplätzen der Blauen Zone, die mit der Zusatztafel "Mit Parkkarte unbeschränkt" speziell signalisiert sind, während unbeschränkter Zeit stehen zu lassen.
  • Die Parkkarte gilt für die auf der Parkkarte bezeichnete Parkkartenzone.
  • Die Parkkarten für Geschäftsbetriebe, die in der ganzen Gemeinde tätig sind, gelten für das ganze Gemeindegebiet.


Verwendung
Die Parkkarte dient zusammen mit dem Kontrollschild als Kontrollmittel. Sie ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen, wenn das Dauerparkieren in der entsprechenden Zone beansprucht wird.

  • Jahresparkkarte CHF 250.--
  • Monatsparkkarte CHF 25.-- (Erstellung nur ab dem 1. Tag des Monats möglich)

Berechtigte

  • Personen, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde Worb angemeldet sind und in einer Parkkartenzone wohnen;
  • Geschäftsbetriebe, die in einer Parkkartenzone ansässig sind;
  • Geschäftsbetriebe, die in der ganzen Gemeinde Worb tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind


Geltungsbereich
  • Die Parkkarte berechtigt, das in der Parkkarte bezeichnete Fahrzeug auf jenen öffentlichen Parkplätzen der Blauen Zone, die mit der Zusatztafel "Mit Parkkarte unbeschränkt" speziell signalisiert sind, während unbeschränkter Zeit stehen zu lassen.
  • Die Parkkarte gilt für die auf der Parkkarte bezeichnete Parkkartenzone.
  • Die Parkkarten für Geschäftsbetriebe, die in der ganzen Gemeinde tätig sind, gelten für das ganze Gemeindegebiet.

Verwendung
Die Parkkarte dient zusammen mit dem Kontrollschild als Kontrollmittel. Sie ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen, wenn das Dauerparkieren in der entsprechenden Zone beansprucht wird.
  • Jahresparkkarte CHF 220.--

Parkkarte

für

für

Angaben zur Person

Antrag AnwohnerInnen - Weitere Informationen zur Person

Geltungsdauer und Geltungsbereich der Parkkarte

Parkplatzverhältnisse

Bitte geben Sie weitere Informationen zur Liegenschaft an. Anzahl Wohnungen, Anzahl Parkplätze, Name und Adresse der GrundeigentümerIn oder Liegenschaftsverwaltung

Angaben zum Fahrzeug

Für jedes beantragte Fahrzeug ist eine Kopie des Fahrzeugausweises beizulegen

Antrag Schule Zone S

Verlängerung als AnwohnerInnen

Verlängerung als Firma

Verrechnung