Genehmigung und Inkraftsetzung Änderung des Baureglements
28.08.2025
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Worb am 10. Februar 2025 beschlossene Änderung des Art. 2 Abs. 4 Bst. c «Unterniveaubauten» des Baureglements in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.
Die neue Fassung des Baureglements tritt am 29. August 2025 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Worb, den 25.08.2025
Der Gemeinderat