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Trendfahrzeuge

29.07.2026

Neben Autos, Velos und Motorrädern gibt es heute zahlreiche spezielle Fahrzeugarten. Die wichtigsten Regeln für Elektro-Trottinette, Segways und andere Trendfahrzeuge im Überblick.

Trendfahrzeug

Fahrzeuge, die für den öffentlichen Raum zugelassen sind
Wenn das Elektro-Trendfahrzeug für den öffentlichen Raum zugelassen ist, gilt es, folgende Regeln einzuhalten:

  • Radstreifen und Radwege müssen benützt werden. Wenn keine vorhanden sind, wird am rechten Fahrbahnrand gefahren.
  •  Allgemeine Fahrverbote gelten ebenfalls. Auf dem Trottoir darf nicht gefahren werden.
  • Das Fahrzeug muss auf dafür vorgesehenen Flächen parkiert werden. Auf einem Trottoir darf nur dann parkiert werden, wenn daneben noch mindestens 1,5 Meter Raum frei bleiben.
  • Kinder unter 14 Jahre dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren, 14- bis 16-jährige brauchen einen Führerausweis der Kategorie M. Wer ein schnelles E-Bike fährt, benötigt auch über 16 Jahren einen Führerausweis der Kategorie M.
  • Es wird empfohlen, immer einen Helm zu tragen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.


Fahrzeuge, die nicht für den öffentlichen Raum zugelassen sind
Manche Trendfahrzeuge dürfen nur auf einem abgesperrten privaten Areal gefahren werden, zum Beispiel:

  • Elektro-Einrad: Onewheel
  • Elektro-Einrad: Monowheel
  • Elektro-Smartwheel: Hoverboard
  • Elektro-Skateboard


Weiterführende Informationen und Vorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs finden Sie auf
https://www.alles-im-blick.police.be.ch/de/start/trendfahrzeuge.html