Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Überbauungsordnung K10 „Sternenmatt, Worb“: Anpassung der baurechtlichen Grundordnung; öffentliche Planauflage

28.09.2023

Im Rahmen des öffentlichen Planauflageverfahrens zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend des Planungsgeschäfts Überbauungsordnung K10 „Sternenmatt, Worb“ liegen in der Zeit vom 29. September bis am 29. Oktober 2023 in der Bauabteilung am Bärenplatz 1 in Worb die Änderungen der folgenden Dokumente öffentlich auf:

Überbauungsordnung K10 «Sternenmatt, Worb» mit:

  • Erläuterungsbericht, Auflageexemplar vom 21. Juni 2023
  • Überbauungsplan 1:500, Auflageexemplar vom 21. Juni 2023
  • Überbauungsvorschriften, Auflageexemplar vom 21. Juni 2023

Zur Kenntnisnahme, ohne Änderungen, liegen des Weiteren folgende Dokumente auf:

Zone mit Planungspflicht K10 «Sternenmatt, Worb»
  • Zonenplan- und Baureglementsänderung, 1:1'000 vom 21. Juni 2023

Dossier Wasserbaubewilligung UeO K10 Worb, Umlegung und Renaturierung Bächu mit:

  • Situation 1:200
  • Längenprofil 1:200/50
  • Querprofile 1:50
  • Technischer Bericht

Dossier Ausnahmegesuch für die Beseitigung einer Hecke

  • Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und / oder Feldgehölze
  • Konzept Heckenersatz, Westpol Landschaftsarchitektur
  • Gutachten Heckenersatz, ARNAL Büro für Natur und Landschaft AG


Die Geschäftsunterlagen können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden (Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr, an den übrigen Werktagen jeweils 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr) oder online.

Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0).

Einsprachen gegen die Änderung der Überbauungsordnung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Worb, Postfach, 3076 Worb, einzureichen.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen vom 8. bis 10. November 2023 durchzuführen.

Worb, 27. September 2023
Der Gemeinderat Worb