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Gemeindeabstimmung vom 3. März 2024

16.01.2024

Anordnung der Abstimmung

Geschäfte
1. Änderung der Verfassung der Einwohnergemeinde Worb
2. Anpassung Nutzungsplanung "Zone mit Planungspflicht K10, Sternenmatt, Worb"

Stimmmaterial
Das Stimmmaterial wird spätestens in der vierten Woche vor dem Abstimmungstermin versandt. Wer die Unterlagen nicht rechtzeitig erhält, kann diese bis Donnerstag, 29. Februar 2024, 17.00 Uhr, bei der Einwohnerkontrolle anfordern. Verlorene Ausweiskarten werden innert derselben Frist ersetzt.

Stimmlokale und Öffnungszeiten

Stimmlokale:
‒ Primarschulhaus Bahnhofstrasse 3 Worb Dorf
‒ Schulhäuser Richigen, Rüfenacht, Vielbringen
‒ Gemeinschaftsraum Wattenwil-Bangerten

Öffnungszeiten:
Sonntag, 3. März 2024, 11.00 - 12.00 Uhr.

Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können zwischen der persönlichen Stimmabgabe im Stimmlokal und der brieflichen Stimmabgabe wählen. Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zugelassen.

Ergebnis
Der Stimmausschuss Worb ermittelt das Abstimmungsergebnis in der Schulanlage Worbboden. Am Ab-stimmungssonntag kann das Resultat der Gemeindeabstimmung unter www.worb.ch und am Anschlag bei der Gemeindeverwaltung am Bärenplatz 1 in Worb in Erfahrung gebracht werden.

Beschwerden
Gemeindebeschwerden sind bis zum Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen einzureichen.

Worb, 18. Januar 2024

Der Gemeinderat