20.02.2025
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Worb hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 10. Februar 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation, das heisst bis 24. März 2025, beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Worb, Bauabteilung, Bärenplatz 1, 3076 Worb eingesehen werden.
Worb, 10. Februar 2025
Der Gemeinderat