Falls sich seit dem letzten Bezug Änderungen ergeben haben sollten (kein beziehungsweise neuer oder anderer Hund, neue Adresse usw.), werden die Hundehalter/innen gebeten, dies der Polizeiabteilung zu melden. Bitte melden Sie Änderungen ebenfalls der Hundedatenbank www.amicus.ch.
Wird im Herbst in Rechnung gestellt (CHF 80.00)
Die Hundetaxe beträgt 80 Franken pro Hund und ist für jeden am 1. August des jeweiligen Jahres in der Gemeinde gehaltenen, über 6 Monate alten Hund zu bezahlen.